Urlaubsreisen und die Aschewolken

Während wir in Deutschland die Ausbrüche des isländischen Vulkans Eyjafjalajökull nicht direkt zu spüren bekommen leidet der Flugverkehr in ganz Europa darunter. Der Vulkan schleuderte mehrfach große Mengen Asche in die Atmosphäre. Über Luftströme verteilte sich die Asche in einer mehr oder weniger dichten Konzentration über weite Teile Europas. Die europäischen Flugsicherungen sperren aus Sicherheitsgründen ab einer bestimmten Partikeldichte den Luftverkehr. Diese Flugsperrungen wirken sich massiv auf den Luftverkehr aus und haben letztendlich auch folgen für die Reisenden.

Doch was ist zu tun wenn der Luftverkehr gesperrt wird?

Solange nicht sicher ist, dass der gebuchte Flug auch tatsächlich gestrichen wird, sollte man auf alle Fälle planmäßig zum Flughafen gehen. Ist die Lage unsicher und der Flug nicht zwingend notwendig, könnte man mit seiner Fluggesellschaft verhandeln und den Flug ggf. auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, verbunden mit der Hoffnung, dass es dann besser ist. Mit etwas Glück kann man den Flug vielleicht auch komplett stornieren. Einen Anspruch auf eine Stornierung und Geld zurück hat man jedoch nicht, denn schließlich liegt höhere Gewalt vor. Eine Rücktrittsversicherung greift hierfür ebenfalls nicht.

Ist man am Flughafen und wartet auf den Flug ist die Fluggesellschaft für die Beförderung verantwortlich. Ist ein pünktlicher Abflug nicht möglich hat der Reisende Anspruch auf Leistungen wie z.B. Verpflegung, Telekommunikation,… wenn die Verspätung bestimmte Grenzen überschreitet. Ist die Durchführung des geplanten Fluges überhaupt nicht möglich, dann wird die Fluggesellschaft Umbuchungen auf einen anderen späteren Flug oder eine Stornierung anbieten.

Hat man seine Urlaubsreise als Pauschalreise über einen Veranstalter gebucht muss man sich um den weiteren Reiseverlauf nicht kümmern. Ansprechpartner in allen Fragen sollte der Veranstalter sein. Dieser wird im Falle eines verspäteten Abfluges alles mögliche in die Wege leiten um die Durchführung des Reiseplans organisatorisch zu ermöglichen. Dies ist insbesondere bei Anschlussflügen wie z.B. bei Rundreisen wichtig. Wird die Reise aufgrund einer Flugstornierung gar nicht durchgeführt ist ebenfalls der Reiseveranstalter Ansprechpartner für die gesamte Stornierung der Reise.

Hat man seine Reise dagegen auf eigene Faust geplant ist man auch selbst für den weiteren Reiseverlauf verantwortlich. Wurden vor Ort beispielsweise Mietwagen und Hotelunterkünfte gebucht, sind diese in Eigenregie zeitlich so zu verschieben, dass dies zum geplanten Flug terminlich passt. Auch im Falle von separat gebuchten Anschlussflügen ist Kontakt mit den jeweiligen Vertragspartnern aufzunehmen um die Reiseleistungen zu verschieben oder zu stornieren. In diesen Fällen sollte man prüfen, ob Stornierungsmöglichkeiten noch gegeben sind – ansonsten kann man nur auf die Kulanz hoffen.

Insgesamt ist in solchen Fällen eine über einen Reiseveranstalter gebuchte Pauschalreise einfacher abzuwickeln als eine selbst organisierte Reise. Denn mit dem Reiseveranstalter hat man nur einen Ansprechpartner, der für die Organisation der gesamten Reise zuständig ist. Im anderen Fall werden mehrere individuelle und voneinander unabhängige Verträge geschlossen. Diese Verträge sind dann alle separat zu bearbeiten.

Gerade aufgrund der aktuellen Unsicherheit im Flugverkehr ist deshalb für einen entspannten Reiseverlauf einer Flugreise auf jeden Fall die Buchung einer Pauschalreise oder Last Minute-Reise zu empfehlen. Das gesamte Reiseangebot an Pauschalreisen und Last Minute-Reisen unter www.reisekiosk24.de bietet Ihnen den Vorteil über einen Reiseveranstalter die gesamte organisieren zu lassen, der auch in Fällen wie z.B. der Aschewolke sich um den Reiseablauf kümmern wird.

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