Neue Benimm-Regeln am Ballermann – was sich für den Ballermann-Urlauber ändert

In den vergangenen Wochen wurde viel über neue Regeln am Ballermann berichtet. Das Stadtparlament von Palma hatte demnach über einen vorgelegten Benimm-Regel-Katalog für Touristen zu entscheiden. Im Falle von Verstößen gegen diese neuen Benimm-Regeln sollen Geldstrafen fällig werden.

Ende des Partytourismus am Ballermann?

Einige Nachrichten über die neuen Benimm-Regeln am Ballermann verschreckten deutsche Urlauber, so dass wir und www.kurzurlaub-ballermann.de nun etwas Licht in das Dunkel der neuen Regelung bringen wollen. Hintergrund der Regeln ist, dass sich die Regierung von Palma veranlasst sieht, im Sinne aller Touristen gemeinsame Regeln zu erlassen, um dadurch allen Urlaubern den Urlaub am Ballermann so angenehm wie möglich zu machen. Ein Ende der Partykultur am Ballermann bedeutet dies jedoch in keinster Weise.

Strenge Benimm-Regeln für Palma Stadt

Der neue Katalog mit den Benimm-Regeln gilt dabei nicht nur für die Playa de Palma, sondern auch für Palma Stadt. Und hier gibt es bereits einige großen Unterscheide zwischen den Regeln für den Ballermann und die Stadt. Die Regeln für Palma Stadt sehen insbesondere vor, dass man nicht in Badebekleidung oder nackten Oberkörpern durch die Altstadtgassen flaniert – am Ballermann, dem Strand entlang der Playa de Palma gilt dies jedoch nicht. D.h. dass weiterhin jeder Urlauber an der Playa de Palma sich in Badehose bewegen kann.

Neue Benimm-Regeln für mehr Sauberkeit

Eine Regel, die sowohl Palma Stadt als auch den Ballermann gleichermaßen betrifft ist das Bestreben einer höheren Sauberkeit. Demnach ist es verboten Müll auf die Straßen zu werfen, auf die Straßen zu spucken und das Häufchen des Vierbeiners ist nach dessen Geschäft durch den Hundebesitzer aufzuräumen. Da die meisten Ballermann-Urlauber ohne Haustiere reisen und der größte Teil der Urlauber schon immer leere Flaschen oder sonstigen Unrat in den zahlreich vorhandenen Mülleimern entsorgte, wird die Verordnung in diesem Punkt keine Trübung des Urlaubsspaßes mit sich bringen. Vielmehr werden die wenigen, die sich nicht an diese eigentlich allgemeinen Regeln halten dazu angehalten ordentlicher zu sein.

Das Ende von Saufgelagen am Ballermann

Etwas anders sieht es dagegen bei den sogenannten Saufgelagen aus. Während in sämtlichen Restaurants und Locations wie MegaPark, Oberbayern, Bierkönig, Bierstrasse und Ballermann 6 weiterhin gefeiert und getrunken werden kann, sieht es im öffentlichen Raum nun etwas anders aus. Die Verordnung verbietet demnach „Saufgelage“. Doch was Saufgelage sind entscheidet jeweils die Polizei. Insofern könnte es für die Ballermann-Urlauber kritisch werden, die mit Getto-Blaster und Megafon den Strand beschallen und Hektorliter von Bier am Strand kühlen. Hier gilt es wohl etwas darauf zu achten, dass die Party nicht zu augenscheinlich erscheint.

Weitere Verbote am Ballermann wie Prostitution

Zu den weiteren Verboten am Ballermann gehört der Straßenhandel sowie die Prostitution. Dadurch trifft die Regierung mit Sicherheit das Bedürfnis der meisten Ballermann-Urlauber. Denn gerade diese beiden Elemente haben in der Vergangenheit immer wieder für unschöne Situationen im Urlaub gesorgt.

Am Ballermann geht die Party weiter

Wie aus den Erläuterungen zu sehen ist, geht die Party am Ballermann weiter. Der „Ermessenspielraum der Polizisten“ wird in den nächsten Wochen interessant werden, da erst dadurch zu erkennen ist, in welche Richtung sich die Regeln insbesondere zum Punkt „Saufgelage“ entwickeln. Alles in allem dürften die neuen Regeln somit keinen großen Einfluss auf die Urlaubsgestaltung am Ballermann haben und in der Tat zu einem schöneren Ballermann-Urlaub beitragen.

Die nächsten Wochen wird es die Polizei noch mit Informationen und Ermahnung belassen, bevor dann wirklich Strafen verhängt werden. Zukünftig soll der Urlauber bereits bei der Ankunft im Hotel über die neuen Regeln informiert werden. Doch bis dahin werden noch die Hoteliers von der Polizei geschult.

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